Adresse
Windmühlenfeld
32312 Lübbecke
Auf der B65 Richtung Nettelstedt im Bereich Nettelstedter Straße fragt man sich als RadfahrerIn, ob man hier wirklich noch fahren soll oder darf. Der letzte Hinweis, dass der Fußweg auch von Radfahrern benutzt werden darf, steht am Anfang von Gehlenbeck. Wer später auf die B65 einbiegt muss erahnen, was erlaubt ist. Der Bordstein wird immer enger und immer verschmutzter und irgendwann sieht man dann auf der linken Fahrbahnseite einen benutzungspflichtigen Radweg. Leider ohne jegliche Querungshilfe. Würde man die Ampel am Kindergarten (etwa Höhe Eichholzerstraße) zur Querung nutzen, würde man dann auf einem ebenfalls sehr schmalen und teils durch die Kurve schlecht einsichtigen Bordstein auf der falschen Seite fahren. Kann es sein, dass Radfahrer für die Planer dieser Strecke schlicht nicht existierten? Wenn es nicht möglich ist, Radwege an solchen Strecken wie der B65 einzurichten, dann muss man aber Alternativrouten anbieten (vgl. Kreisbahnstraße).
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